Teilnahmerichtlinien für die Honigprämierung im Imkerverband Rheinland-Pfalz e.V.

Nachdem im Imkerverband Rheinland e.V. auch in diesem Jahr keine Honigprämierung stattfinden wird, hat sich der Imkerverband Rheinland-Pfalz e.V. bereit erklärt Honige aus dem Imkerverband Nassau e.V. für die Honigprämierung aufzunehmen.

Es können nur Honige in 500g DIB-Honiggläsern in Aufmachung nach der Warenzeichensatzung des DIB (geprägtes Glas, geprägter Deckel mit DIB­ Einlage und DIB-Gewährverschluss) anerkannt werden. Honig in Neutralgläsern sind hierbei nicht zugelassen. Wie bei der Teilnahme an den Honigprämierungen im Rheinland, müssen die speziellen Gewährverschlüssen ohne Adressangabe und ohne Sortenbezeichnung zuvor bei dem Imkerverband Rheinland-Pfalz e.V. angefordert werden.

Imker aus dem Imkerverband Nassau können sich mit bis zu zwei Honiglosen je Mitglied an der Prämierung beteiligen. Die Mindestmenge des noch vorhandenen Los-Honigs beträgt 25 kg. Im Übrigen gelten die Vorgaben des Merkblattes „Richtlinien zur Honigprämierung 2020“.

Die Bestellung der Unterlagen für die Teilnahme muss schriftlich bis spätestens Freitag, den 13. August 2021 beim Imkerverband Rheinland-Pfalz e.V., Breitenweg 71, 67435 Neustadt / Weinstraße, Email: info@imkerverband-rlp.de, erfolgen. Der Kostenbeitrag von 30,00 Euro/Honiglos ist bis zum 03. September 2021 begleichen.

Letztmöglicher Abgabetermin für die Honiglose ist der 02. September 2021 bei der Fa . Hammann, Fabrikstraße 6, 67454 Haßloch oder an der Geschäftsstelle des Imkerverbandes Nassau e.V. in der Ringstr. 18, 57627 Marzhausen. Telefonische Anmeldung ist unter der Tel.-Nr. 0151-20729361 notwendig.