In Deutschland ist am 28.01.2022 ein neues Tierarzneimittelgesetz in Kraft getreten. Zudem gilt ab sofort in allen EU-Mitgliedstaaten die Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments über Tierarzneimittel.
Der Imkerbrief Bienen@Imkerei vom 14.01.2022 berichtete dazu:
„Die bisher geltenden Vorschriften für Tierarzneimittel werden ab 28.01.2022 durch die neue europäische Tierarzneimittelverordnung (VO (EU) 2019/6) abgelöst. Für die Bienenhaltung sind dabei zwei Bereiche wesentlich betroffen:
- Wegfall der Standardzulassungen in Deutschland: Nach Aussage des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vom 06. Mai 2021 wird es eine Übergangsfrist bis 2027 geben, bis dahin dürfen Tierarzneimittel auf Basis der Standardzulassungen weiterhin in Deutschland in Verkehr gebracht werden. Von Hamsterkäufen ist aus Gründen der Haltbarkeit und Aufbewahrung absolut abzuraten.
- Buchführung durch Eigentümer und Halter von der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren: Es besteht die Pflicht zur Buchführung über alle angewendeten Arzneimittel unabhängig davon, ob es sich um freiverkäufliche, apothekenpflichtige oder verschreibungspflichtige Bienenmedikamente handelt (Bestandsbuch). Die gemachten Angaben sind mindestens fünf Jahre zur Kontrolle durch die zuständigen Behörden zur Verfügung zu halten. Wir empfehlen, Kassenbons und Quittungen, die den Kauf von Bienenmedikamenten belegen, ebenfalls aufzubewahren. Vorlagen für die Dokumentation der Völkerbehandlung durch ein Bestandsbuch finden Sie im Apis-Shop.“