Anmeldebedingungen, Checkliste und Fristen für die Honigprämierung

Die Honigprämierung wird vom Imkerverband Rheinland e. V. in Zusammenarbeit mit den Landwirtschaftskammern Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen angeboten. Die Prämierung der Fassproben hat zum Ziel, die Erzeugung qualitativ herausragender Bienenhonige und deren Absatz innerhalb des Verbandsgebietes zu fördern.
Die Honigprämierung lehnt sich an die jeweils gültige Honigverordnung sowie die aktuellen Bestimmungen der D.I.B Qualitätsrichtlinien für Honig an.
Die Prämierung erfolgt auf der Grundlage des IVR-Prüfschema + Checkliste für Honig.

Die Anmeldefrist für für Frühtrachtlose endet am 29.06.2018, für Sommertrachtlose am 03.08.2018.