Förderung der imkerlichen Grundausstattung 2019

Gewährung eines Zuschusses aus Landesmitteln des Landes Rheinland-Pfalz zur Förderung der Bienenzucht im Haushaltsjahr 2019.

Förderbedingungen:

  • Der Zuschuss für die Anschaffung von imkerlicher Grundausstattung ist auf max. 220,00 Euro je Antragsteller begrenzt. Im Falle einer Zuschussgewährung verpflichtet sich der Antragsteller, die geförderte imkerliche Grundausstattung mindestens fünf Jahre zweckentsprechend zu verwenden. Sofern die Mitgliedschaft im Imkerverband Nassau e.V. und die Imkerei vor Ablauf von fünf Jahren aufgegeben wird, ist der erhaltenen Zuschuss an den Imkerverband Nassau e.V. zurückzahlen.
  • Antragberechtigt sind nur Imker/-innen mit 1. Wohnsitz in Rheinland-Pfalz und die bisher noch keinen Förderantrag gestellt haben.
  • Bei Nachweis kann die Teilnahme an imkerlichen Schulungsmaßnahmen bezuschusst werden.
  • Es können die Beschaffung von Schutzkleidung, Imkereigeräten, einer modernen Bienenwohnung, eines Bienenvolkes bezuschusst werden.
  • Ausgeschlossen von der Förderung sind Verbrauchsgüter (Gläser, Futter, Mittelwände, Varroabekämpfungsmittel, usw.). Ausgeschlossen von der Förderung sind gebrauchte Ausrüstungsgüter (Schleuder, Beuten, Eimer usw.).
  • Auf allen Originalrechnungen/Kassenquittungen muss der Verkäufer und Käufer stehen (auch beim privaten Kauf).
  • Sofern die Anschaffung von imkerlichen Waren ab einem Auftragswert von 500 € zzgl. MwSt. gefördert werden soll, sind drei Vergleichsangebote vorzulegen. Das preisgünstigste Angebot ist zwingend als Bemessungsgrundlage für die Zuwendungshöhe heranzuziehen. Dies gilt unabhängig einer maximalen Förderbewilligung von 220,00 Euro je Antragsteller.
  • Der Antragsteller muss innerhalb von zwei Jahren nach Antragstellung den Nachweis über den Besuch eines Jungimkerlehrganges vorlegen. Das Antragsjahr ist das erste Nachweisjahr. Sofern innerhalb dieses Zeitrahmens kein Nachweis erbracht wird, ist der Zuschuss zurückzuzahlen.
  •  Der Antrag muss ausgefüllt und unterzeichnet mit den original Rechnungsbelegen und original Kassenquittungen bis zum 30. November des Förderjahres bei der Geschäftsstelle vorliegen!

Antrag 2019 herunterladen