Ab 1. Januar 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz. Das Gesetz regelt, dass derjenige der Verpackungen in Umlauf bringt, dafür Sorge tragen muss, dass diese korrekt entsorgt werden. Für Hobbyimker ist das Befüllen und Verkaufen des Mehrweg-Honigglases von dieser Regelung ausgenommen. Der D.I.B. informiert in einem Schreiben über den Gesetzesinhalt und gibt Hinweise zur praktischen Umsetzung.
Schreiben des D.I.B. vom 14.11.2018
Merkblatt des D.I.B. zum praktischen Umgang mit dem Gesetz