Das Einheitsglas
Der Deutsche Imkerbund (D.I.B.) schuf 1926 das „Einheitsglas“ für Honig, bestehend aus Honigglas, Deckel und Gewährverschluss. Imker, die Honig im Einheitsglas des D.I.B. abfüllen, haben besonders hohe Qualitätsanforderungen zu erfüllen, die über die Deutsche Honigverordnung (HonigV) hinaus gehen.
HonigV | D.I.B. | |
Wassergehalt | 20 % | 18 % |
Wassergehalt bei Heidehonig |
23 % | 21,4 % |
HMF-Gehalt, max. | 40 mg/kg | 15 mg/kg |
Seit 1993 muss jeder Neuimker einen Honiglehrgang absolvieren, wenn er seinen Honig unter dem Warenzeichen des D.I.B. vermarkten möchte.
Die Verbraucher von heute sind kritisch und qualitätsbewusst und wissen, dass der ECHTE DEUTSCHE HONIG für Produktqualität steht.
Ab sofort kann der neue Gewährverschluss (GV) für das Imker-Honigglas zum unveränderten Grundpreis beim D.I.B. bestellt werden.
Die Bestellung kann der Imker bzw. die Imkerin selbst direkt beim D.I.B. durchführen, da alle Vereinsmitglieder in der Online-Mitglieder-Verwaltung erfasst sind. Der D.I.B. hat hierzu eine Leseberechtigung um die Angaben im Bestellformular überprüfen zu können.
Die Bestellung von Gewährverschlüssen kann wie folgt direkt vom Imker bz. der Imkerin vorgenommen werden:
- Bestellformular zum Ausdrucken auf Papier für den Versandt per Briefpost an den D.I.B.: Bestellformular Gewährverschlüsse
- Papierlose Onlinebestellungen über die Online-Mitgliederverwaltung (OMV): Onlinebestellung
Weitere Infos zum D.I.B. Gewährverschluss, zum Merkblatt für die Bestellung sind auf der Homepage des Deutschen Imkerbundes e.V. abrufbar.
Dem Wunsch der Vielzahl der Mitglieder des D.I.B. entsprechend hat sich nicht nur das Design des GV geändert, sondern auch die Eindruckmöglichkeiten.
Die Kennzeichnung des Mindesthaltbarkeitsdatums (1) wurde in „Mindestens haltbar bis:“ geändert. Nach der Lebensmittelkennzeichnungs-verordnung ist daher nun zwingend ein taggenaues Datum anzugeben. Durch die Änderung greift die Ausnahmeregelung der Loskennzeich-nungsverordnung, die die Kennzeichnung des Loses auf dem Etikett nicht mehr notwendig macht. Deshalb entfällt zukünftig das „L“ vor der Kontrollnummer.
Der Adresseneindruck (2) bleibt siebenzeilig. Aufgrund der elektronischen Datenübergabe an die Druckerei ist es notwendig, den eventuell gewünschten Zusatzeindruck „Imker/in“ oder „Imkerei“ grundsätzlich in die erste Zeile zu drucken. Es sind keine Ausnahmeregelungen möglich. Der Preis für den Adresseneindruck beträgt unverändert netto € 5,60/Tausend.
Der Sorteneindruck (3) bleibt ebenso unverändert. Jedoch reduziert sich der Eindruckpreis von netto € 5,– auf € 2,– pro Sorte und Artikel (500 g-/250 g-/30 g-GV), unabhängig von der Bestellmenge der einzelnen Größen.
Hinzu kommen folgende mögliche Zusatzeindrucke:Der EAN-Code (4) kann nach wie vor auf der Deckellasche angebracht werden. Aufgrund der Druckumstellung kann der Eindruck allerdings nicht mehr kostenlos erfolgen. Bei erstmaliger Verwendung des EAN-Codes wird ein Betrag von netto € 39,– pro Code (wie bisher) berechnet. Hinzu kommen ab sofort netto € 20,– pro Auftrag. Diesen Preis werden wir jedoch auf Dauer nicht halten können, da der Eindruck durch die wenigen Interessenten mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden ist.
Ausschließlich oberhalb des roten Balkens ist der Eindruck von „Pfandglas“ oder „Mehrwegglas“ (5) möglich. Eine andere Beschriftung kann nicht aufgedruckt werden. Der Eindruck kostet netto € 2,– pro Artikel (500 g-/250 g-GV) unabhängig von der Bestellmenge der einzelnen Größen.
Der regionale Zusatzeindruck (6) kann ausschließlich unterhalb der Kontrollnummer in dem grünen Balken eingedruckt werden. (z. B.: Kuhstedter Landhonig, Honig aus dem Drachenfelser Ländchen). Der Eindruck ist max. zweizeilig mit jeweils max. 22 Zeichen möglich, wobei die Leerzeichen mitzuzählen sind. Der Eindruck kostet netto € 2,– pro Artikel (500 g-/250 g-GV) unabhängig von der Bestellmenge der einzelnen Größen.
Der Eindruck eines Regional- oder Qualitätszeichens (7) erfolgt unterhalb der Kontrollnummer und reicht in das gelbe Dreieck unten rechts hinein. Je nach Form des Zeichens variiert die Größe. Wünschen Sie einen solchen Eindruck, sind dem D.I.B. folgende Unterlagen zu übersenden (sonst ist kein Eindruck möglich!):
- Genehmigung zur Verwendung dieser Zeichen (dies ist insbesondere bei Hoheits- und Ökozeichen von Bedeutung)
- pdf- oder jpg-Datei in druckfähiger Auflösung mit dem gewünschten Bildzeichen per E-Mail oder auf Datenträger
Der Eindruck des Bildzeichens kostet € 20,– pro Artikel (500 g-/250 g-GV) und Zeichen unabhängig von der Bestellmenge der einzelnen Größen. Entsprechend den neuen Möglichkeiten wurde das Bestellformular angepasst.