Förderung von Neuimkern – Förderantrag 2018

Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Bienenzucht und die Imkerei. Neuimker  können bei der Bienenhaltung durch die Bezuschussung von Schutzkleidung, Imkereigeräten, modernen Bienenwohnungen oder bei der Beschaffung eines Bienenvolkes gefördert werden. Bezuschusst werden kann auch die kostenpflichtige Teilnahme an einer imkerlichen Schulungsmaßnahme. Sofern Kosten zur Begründung der Bienenhaltung durch Rechnungen nachgewiesen können, besteht die Möglichkeit, durch Beantragung mittels des angefügten Antrages, eine Bezuschussung zu erhalten.

Grundsätzlich mit dem angefügten Antrag antragsberechtigt  sind Imker , die Mitglied in einem Imkerverein des Imkerverbandes Nassau e.V. sind,  den 1. Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und die bisher noch keinen Förderantrag gestellt haben.

Hinsichtlich der Förderung zur Begründung der Bienenhaltung ist zu beachten:

  • Es können die Beschaffung von Schutzkleidung, Imkereigeräten, einer modernen Bienenwohnung und eines
  • Bienenvolkes gewährt werden.
  • Von der Förderung sind Verbrauchsgüter (Gläser, Futter, Mittelwände usw.) ausgeschlossen
  • Gebrauchte Ausrüstungsgüter (Schleuder, Beuten, Eimer usw.) sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Auf allen Originalrechnungen/Kassenquittungen muss der Verkäufer und Käufer stehen (auch beim privaten Kauf).

Die Richtlinien zur Förderung der Bienenzucht im Haushaltsjahr 2018 sind zu beachten. Die Abgabefrist der Förderanträge an der Geschäftsstelle ist der  30. November 2018.

Antragsformular + Förderrichtlinien