Grenzüberschreitendes Verbringens von Bienen ohne tierseuchenrechtlichen Beschränkungen auf Grund des Auftretens von SARS CoV-2

Das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung informiert mit dem Schreiben vom 8. April 2020 den D.I.B. über die Zulässigkeit des grenzüberschreitendes Verbringens von Bienen auf Grund des Auftretens von SARS CoV-2. Aus Sicht des Bundesministeriums ist die Berufsgruppe der Imker einschließlich der Wanderimkerei unzweifelhaft der Kritischen Infrastruktur „Ernährung“ zuzuordnen. Die Bestäubungsleistung durch die Bienen und die darauf beruhende Produktion pflanzlicher Nahrurigsmittel sowie die Produktion des Nahrungsmittels Honig muss möglichst ohne Einschränkung gewährleistet bleiben.

Darüber hinaus wird bestätigt, dass hinsichtlich des grenzüberschreitenden Verbringens von Tieren aktuell keine tierseuchenrechtlichen Beschränkungen auf Grund des Auftretens von SARSCo V-2 bestehen. Dies gilt auch für Honigbienen.

Frau Staatsministerin Klöckner hat die Fachabteilung ihres Ministeriums gebeten, über die obersten Veterinärbehörden die vor Ort zuständigen Veterinärbehörden hierüber zu unterrichten. Das Bundesministerium für Gesundheit wurde ebenfalls gebeten, die obersten Landesbehörden hierüber zu unterrichten, damit der Hinweis auch hier die operativ tätigen Ämter erreicht.